Mutige Schritte großer und kleiner Unternehmen werden einen großen Unterschied bei der Entwicklung neuer Technologien und Branchen zur Unterstützung einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft bewirken.
Bei unseren nachhaltigen Publikums-Fonds werden die im Fonds enthaltenen Unternehmen gemäß strengen ESG-Ausschlusskriterien auf ihre Nachhaltigkeit geprüft. Zwei der Fonds tragen bereits seit einigen Jahren das FNG-Siegel.
Seit 10. März 2021 ist die EU-Verordnung über „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (SFDR) in Kraft.
Die SFDR verpflichtet Fondsgesellschaften Nachhaltigkeitskriterien (auch ESG-Kriterien) offenzulegen, damit der Anleger zukünftig unterscheiden kann, ob oder wie „nachhaltig“ das Finanzprodukt ist.
Die SFDR unterscheidet dabei drei Arten von Finanzprodukten (siehe Abbildung).
Ohne Berücksichtigung/Bewerbung von Nachhaltigkeitskriterien
Produkte ohne Nachhaltigkeitsbezug
Keine expliziten Nachhaltigkeitsziele oder ökologische Merkmale
Mit Berücksichtigung/Bewerben von Nachhaltigkeitskriterien
Produkt mit Informationspflicht über:
Mit einem Nachhaltigkeitsziel
Produkt strebt mit der nachhaltigen Investition ein Umwelt-oder auch Sozialziel (im Sinne der EU-Taxonomie) an
(DNSH*) Zudem wird kein anderes Nachhaltigkeitsziel signifikant beeinträchtigt und die Verfahrensweisen der fairen Unternehmensführung angewendet
Unsere Fonds sind Finanzprodukte gemäß Artikel 8 der SFDR und unterliegen einem explizit nachhaltigen Investmentprozess.
Mehr zu unseren Fonds hier…
„Nachhaltig Investieren“ bedeutet für uns:
ESG-Kriterien (Umwelt, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung) einbeziehen bei der Auswahl der Investitionen und dadurch Menschenrechte und Umweltstandards achten.
Warum wird das immer wichtiger?
Anleger erkennen zunehmend, welche Auswirkungen Unternehmen auf die Umwelt oder soziale Gerechtigkeit haben und sie wollen darüber informiert werden, ob ihre Kaufentscheidungen einen negativen Einfluss haben und die Unternehmen zukunftsstark sind.
Die explizite und systematische Verankerung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien in der Finanzanalyse und Anlageentscheidungen wird immer wichtiger.
Wir zeigen auf, wo und in welche Werte, Sektoren, Branchen und Unternehmen Ihr Kapital veranlagt wird. Unsere nachhaltigen Anlageprodukte oder Anlagevehikel berücksichtigen ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) über folgende Strategien:
„ESG-Integration“ bedeutet, dass in den konventionellen Investitionsprozess, systematisch ökologische und/oder soziale Merkmale einbezogen werden.
„Ausschlüsse“ bei Investitionsentscheidungen bedeutet, dass zusätzlich kontroverse Geschäftspraktiken oder kontroversen Geschäftsfeldern von Unternehmen und Staaten unter die Lupe genommen und bei Verstößen nicht investiert wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zum DNSH-Prinzip (Do not significant harm), was bedeutet, dass keine Mittel an Emittenten und Staaten fließen sollen, durch deren Aktivitäten aus unserer Sicht negative Auswirkungen im Bereich Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung (Governance) zu erwarten sind.
Beim Kontroversen-Screening werden Firmen nach Skandalen und Berichterstattung und bestimmte festgelegte Verhaltensweisen durchleuchtet. | ![]()
Beim Normbasierten Screening wird das Verhalten von Unternehmen bezüglich potenzieller Verletzungen der etablierten ESG-Standards durchleuchtet. Mit diesem sogenannten Norm-Based Research identifizieren wir wesentliche Kontroversen, die negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt haben. Stellen wir sehr schwere Verstöße fest, schließen wir diese Unternehmen konsequent aus unseren Investmentplänen aus. Für die Analyse der Kontroversen nutzen wir die Daten des Anbieters ISS ESG. Das Norm-Based Research umfasst unter anderem:
Der Maßstab für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten sind die Prinzipien des UN Global Compact, der OECD-Leitsätze und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese Richtlinien unterliegen den Zielen für nachhaltige Entwicklung der vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG). | ![]()
Liegen uns wenig oder keine Daten vor, führen wir eigene Recherchen im Rahmen unseres „Internen-ESG-Research-Prozesses“ durch. Dazu recherchieren wir in allen uns zur Verfügung stehenden Quellen, um Informationen zu erhalten, ob Unternehmen unseren ESG-Vorgaben entsprechen. |
Wenn wir Unternehmen aufgrund eines Negativ-Screenings aus unserem Anlageuniversum ausschließen, bedeutet dies, dass wir keinen Einfluss mehr auf sie nehmen können, um ihre negativen Auswirkungen zu mindern.
Aus diesem Grund ziehen wir, wo immer möglich, Einbeziehung und Engagement dem Ausschluss vor und suchen bei Unklarheiten das Gespräch. So erhalten wir aus direkter Quelle relevante Informationen zu unseren ESG-Vorgaben und können diese faktenbasiert bewerten.
Engagement soll für uns im Zielbild für gelebte Praxis und für Best Practice als aktiver und nachhaltiger Investor stehen. Wir verstehen Engagement im Kontext des Active Ownership und lassen uns von den Principles for Responsible Investments leiten. Als Treuhänder für die Anleger gilt das Interesse dem langfristigen Erfolg der investierten Unternehmen. Der Engagement-Ansatz folgt damit der langfristigen Wertsteigerung der Investments. Die MFI Asset Management GmbH (MFI) überträgt die Ausübung der Stimmrechte an die jeweilige KVG. Dort gibt es ebenfalls nachhaltigkeitsbezogene Vorgaben, die fallbezogen von der KVG im Prozess der Stimmrechtsabgabe berücksichtigt werden. Für einige Publikumsfonds der MFI Asset Management GmbH werden Dialoge mit Unternehmen zum Zwecke der Transparenz, Aufklärung möglicher Kontroversen oder nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen geführt. Mehr zu unserer Engagement Policy: hier…
Die Einhaltung der Ausschlüsse für ökologische und soziale Merkmale erfolgt über externe-, sowie interne ESG- Datenanalysen sowie Zertifizierungsprozesse wie das FNG Siegel oder LAIQON AG | Signatory profile | PRI und allgemein UN PRI.
Wir aktualisieren und überprüfen die Daten regelmäßig und beobachten aufmerksam die gemeldeten Entwicklungen der Unternehmen.
... beachten wir über Ausschlusskriterien und Normen aus den Bereichen:
Umstrittene Sektoren und kontroverse Tätigkeiten
Wie kann man Auswirkungen der Tätigkeiten der Finanzmarktteilnehmer messen, die nachteilig für uns und unsere Zukunft sind? Ein Teil der EU Offenlegungsverordnung (SFDR, siehe oben) ist die Einführung des Konzepts der PAIs – principal adverse impacts (wesentlichen negativen Auswirkungen).
Die”Principal Adverse Impacts« im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind die negativen Auswirkungen eines Unternehmens oder eines Investments auf die Umwelt und die Gesellschaft, die anhand bestimmter Indikatoren gemessen werden können. Diese Indikatoren gewinnen einen immer entscheidenderen Einfluss auf die Unternehmen, sich für oder gegen entsprechende Maßnahmen einzusetzen.
Eine Liste von 18 verpflichtenden Indikatoren sowie weiteren optionalen Indikatoren aus den Bereichen Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Biodiversität, Wasser, Abfall, Soziales und Mitarbeiter, Menschenrechte und Korruption gibt es. Damit soll ein möglichst umfassendes Nachhaltigkeitsbild aus allen drei ESG-Kategorien entstehen.
Wir berücksichtigen verschiedene nachteilige Auswirkungen, hauptsächlich aber folgende:
Die PAIs der unterschiedlichen Fonds entnehmen Sie in Kürze bei den Berichten hier.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Investitionen auf das Klima (PAI Nr. 2, 3, 4, 7) unterstützt die LAIQON AG das im Pariser Klimaabkommens festgeschriebenen Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und die Finanzmittelflüsse sukzessive mit den Klimazielen in Einklang zu bringen. Hierfür ist die LAIQON AG der Science Based Targets initiative“ (SBTi) beigetreten. Diese setzt sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben ein. Siehe mehr dazu hier.
Die MFI Asset Management ist geschäftsfeldübergreifend tätig und setzt verschiedene, auf die jeweiligen Anlageklassen zugeschnittene Investmentansätze ein. Um Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen adäquat zu identifizieren und in die Anlageentscheidungen einzubeziehen, werden verschiedene Ansätze flexibel für unterschiedliche Anlageklassen, Produkttypen und Investitionsmöglichkeiten eingesetzt.
Mehr zu den NACHHALTIGKEITSBEZOGENEN OFFENLEGUNGEN hier…
Ein Universum wird im ersten Schritt einem normbasierten Screening unterzogen, anhand des UN Global Compact und dessen Normenbereiche. Wir verwenden für das Ausschlussscreening/Kontroversenscreening die ESG Daten von ISS ESG und IMUG Rating, sowie die Researchmöglichkeiten aus unserem "Internen ESG-Research-Prozess". Im zweiten Schritt werden dann jene Unternehmen über Ausschlusskriterien ausgeschlossen, die kontroverse Geschäftspraktiken anwenden oder in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind.
Wir verfolgen den Ansatz "Einbeziehung anstelle Ausschluss" und prüfen daher zuvor, ob es möglich ist, mit dem betreffenden Unternehmen in einen Dialog/Austausch zu kommen, um die negativen Auswirkungen zu mindern, siehe oben „Dialog“.
Aus dem so entstandenen investierbaren Universum wird das Fonds-Portfolio zusammengestellt und einem laufenden Monitoringprozess unterzogen.
Beispiele:
Beispiele:
Beispiele:
UN GC* = United Nations Global Compact
OECD** = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GVO*** Gentechnisch veränderte Organismen
Die unterschiedlichen ESG-Ausschlusskriterien der Fonds finden Sie hier:
Berichte