Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden.

Environment Social Governance

Nachhaltig investieren heißt auch verantwortungsvoll handeln. Die Bereiche E S G - Environmental, Social und Governance bilden Wirkungsnetze und Kettenreaktionen, haben Einflüsse und Folgen. Diese verstehen und in den Investmentprozess und Beratung einbeziehen ist für uns eine Herausforderung und Chance zugleich.

Welche Bereiche beschreibt ESG eigentlich genau?

E – Umwelt

  • Artenvielfalt
  • Abholzung der Wäder
  • Abfallwirtschaft und Umweltverschmutzung
  • Luft- und Wasserqualität
  • CO²-Bilanz inkl. Treibhausgasemissionen
  • Verantwortung gegenüber natürlichen Ressourcen

S – Soziales

  • Menschenrechte inkl. Kinderarbeit und Sklarverei
  • Arbeitsstandards
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Schutz von Daten und Privatsspähre
  • Kundenzufriedenheit
  • Vielfalt, Gleichberechtigung und Einbeziehung der Mitarbeiter (Diversity, Equity, Inkluclusion)

G – Korruption, Steuergebaren, Wettbewerbsverhalten, Wirtschaftsethik

  • Korruption und Bestechung
  • Vergütung und Richtlinien für Führungskräfte
  • Zusammensetzung des Vorstands, einschließlich Vielfalt und Struktur
  • Spenden und politisches Lobbying
  • Interne Kontrollen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Stuerstrategie, Struktur des Prüfungsausschusses
  • Whistleblower-Programme

Verantwortungsbewusstes Investieren im ESG-Dreiklang

Environment
Governance

ESG

ESG – Environment Social Governance – Klare Vorgaben der Europäischen Union

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch bei institutionellen Investmentprozessen enorme Tragweite, Greenwashing ist weit verbreitet – also mit dem "grünen Etikett" werben, obwohl keine Umweltleistung erbracht wird. Die Politik versucht diesem entgegenzuwirken mit einheitlichen Standards und Transparenzvorgaben.
Hier die drei wichtigsten Vorgaben:

SFDR / Offenlegungsverordnung

SFDR / Offenlegungsverordnung: Im Jahr 2019 eingeführte Offenlegungspflichten im Finanzleistungssektor.

 

Für mehr Transparenz bei "Nachhaltigkeit von Finanzprodukten" gegenüber Geldanlegern. Seit dem 10. März 2021 müssen Finanzunternehmen kommunizieren, wie nachhaltig ihre Angebote sind.

 

 

Taxonomie-Verordnung

Darin wird klar definiert, dass eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig gilt wenn sie einen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele nachweist:

 

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung von Umweltverschmutzung

6. Schutz der Biodiversität

 

Dabei darf der Beitrag nicht zulasten eines anderen Umweltzieles sein („Do not significant harm“).

 

Technische Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungsverordnung

Im Jahr 2023 wurden die sog. RTS, die technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung, eingeführt.

 

Die RTS konkretisieren die Anforderungen der Offenlegungsverordnung.

Private und institutionelle Investoren sollen künftig leichter erkennen können, wie nachhaltig die einem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen sind.

 

Erwartungshaltung des Mutterkonzerns LAIQON AG
 

● Nachhaltigkeitsverständnis – Die LAIQON Gruppe ordnet in einer separaten Richtlinie Erwartungshaltung, Strategie und deren Umsetzung in einer separaten Richtlinie ein, die hier abgerufen werden kann:
Lesen Sie mehr über die LAIQON Umsetzung von Nachhaltigkeit

● Kontroverse Waffen – Die LAIQON Gruppe erwartet für ihre Produkte in der Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung, dass kontroverse Waffen (Atomwaffen, abgereichertes Uran, Anti-Personen Minen, Streumunition sowie biologische und chemische Waffen) so gut wie vermieden werden – unter anderem wegen der unterschiedslosen Auswirkungen auf Gesellschaft und / oder Umwelt. Unsere Position dazu können sie hier entnehmen:
Lesen Sie mehr über die LAIQON Investitionspolitik bezüglich Hersteller kontroverser Waffen

● Internationale Normen – für die LAIQON Gruppe bilden Normen wie der UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für Multinationale Unternehmen oder die Arbeitsrechtsvorgaben der Internationalen Arbeiter Organisation (International Labor Organisation , ILO) die Grundlage von guter Unternehmensführung, ethischen Verhaltens und der Beachtung von Geschäftspraktiken unserer Portfoliounternehmen. Nähere Details zu unserer Position zu internationalen Normen können Sie unserer Richtlinie entnehmen:
Lesen Sie mehr über LAIQON Internationale Normen und Vorgaben

● Engagement / Unternehmensdialoge – die für die Finanzportfolioverwaltung lizensierten Rechtseinheiten der LAIQON Gruppe betrachten aktiven Unternehmensdialog als Teil ihrer treuhänderischen Verantwortung – sowohl zu finanziellen als auch nicht-finanziellen Themen wie Nachhaltigkeit oder etwaigen Verstößen gegen internationale Normen oder fehlenden Prozessen zur Berücksichtigung internationaler Normen. Nähere Details können Sie der Richtlinie des Mutterkonzerns LAIQON entnehmen:
Lesen Sie mehr über die LAIQON Engagement Richtlinie
 

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der MFI Asset Management GmbH

 

MFI-AM PAI Statement

Nachhaltige Investmentlösungen

Besondere Vorgaben und Anlagerichtlinien bestimmen oftmals den Investmentprozess. Insbesondere beim Thema ESG. Auf Wunsch definieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Unternehmensethik und unterbreiten Ihnen einen ESG-konformen Anlagevorschlag für Ihre Ausschreibung.