Environment Social Governance
Unterschiedliche Themenbereiche – allesamt im Fokus. Transparenz soll einem übergeordneten Ziel dienen: der Nachhaltigkeit!
Die Politik versucht einheitliche Standards dazu zu schaffen – beispielsweise mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Klassifikationssystem (Taxonomie-Verordnung) – welche Wirtschaftstätigkeiten tatsächlich als nachhaltig anzusehen sind. Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt dadurch zwangsläufig auch bei institutionellen Investmentprozessen enorme Tragweite. Denn dadurch wurde eine ESG-Compliance etabliert, mit der die maßgeblichen Begrifflichkeiten verbindlich benannt werden. Das sogenannte Greenwashing – also mit dem „grünen Etikett" werben, obwohl keine Umweltleistung erbracht wird – kann damit verhindert werden. Seit dem 10. März 2021 müssen die betroffenen Finanzmarktteilnehmer ihren Umgang mit ESG-Themen offenlegen und darüber informieren. Diese Offenlegungspflicht bedeutet für die Finanzdienstleister und Anleger gleichermaßen eine große Herausforderung.
Welche Bereiche beschreibt ESG eigentlich genau?
E – Klimawandel, Umweltverschmutzung & Umweltschutz, Abfall
S – Sicherheit am Arbeitsplatz, Diskriminierung & Diversity, Menschenrechte
G – Korruption, Steuergebaren, Wettbewerbsverhalten, Wirtschaftsethik